„Ich gehe zum Arzt meiner Wahl!“

Wahlarzt: Das Beste aus beiden Welten

Patienten auf Arztsuche treffen in Österreich auf Kassenärzte, Wahlärzte und Privatärzte. Wer bei den öffentlichen Kassen und Sozialversicherungsanstalten versichert ist, hat die Wahl. Kassenarzt oder Wahlarzt – wo liegen die wichtigen Unterschiede?

Wahr oder falsch: Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse

Jein. Ein Arzt kann Wahlarzt für eine Reihe von Kassen und Kassenarzt für andere Kassen sein. Das heißt, ein Wahlarzt kann durchaus einen Vertrag mit einer Krankenkasse haben. Die Meinzahn Praxis in Wien, Keplergasse ist beispielsweise Kassenarztpraxis für Patienten, die bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft) und bei der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Magistratischen Abteilungen der Gemeinde Wien) versichert sind, und Wahlarztpraxis für alle nicht bei diesen Kassen versicherten Patienten.

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Es ist allerdings eher die Regel, dass Wahlärzte bewusst keine oder nur Verträge mit ausgewählten Krankenkassen abschließen. Hinter der Entscheidung für eine Tätigkeit als Wahlarzt stehen oft Ansprüche an patientenorientierten Service und umfassende Leistungen, die sich leider nicht immer leicht mit den Vorgaben der öffentlichen Kassen vereinbaren lassen.

Wahr oder falsch: Wahlärzte haben mehr Zeit für Beratung und Behandlung

Unser Leitsatz: Nur die richtige Information ermöglicht die richtige Therapieentscheidung. Das setzt voraus, dass wir Zeit für eine ausführliche Anamnese und eine ausführliche Beratung haben. Wir hören Ihnen zu, untersuchen Sie und erläutern Ihnen daraufhin Ihre Optionen umfassend.

Wahr oder falsch: Kassenärzte dürfen nur bestimmte Therapien und Medikamente anbieten

Als Wahlärzte sind die Zahnmediziner bei Meinzahn frei in der Therapiewahl. Daher können wir Ihnen ein zeitgemäßes, breites Leistungsspektrum der modernen Zahnheilkunde anbieten.

Wahr oder falsch: Bei einem Wahlarzt muss man immer mit erheblichen Zuzahlungen rechnen

Falsch. Wahlärzte können Ihre Honorare frei gestalten. Das bedeutet nicht automatisch, dass ihre Stunden- und Leistungssätze besonders hoch sind. Im Gegenteil. Für Wahlarztrechnungen erstatten die Kassen 80 Prozent der jeweiligen Kassensätze. Ihre Zufriedenheit liegt Ihrem Wahlarzt am Herzen, daher ist es auch in seinem Interesse, dass die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag möglichst klein ist und Sie als Patient wenig zuzahlen müssen. So stellen Wahlärzte für die gleichen Leistungen häufig sogar niedrigere Rechnungen aus als Ärzte mit Kassenvertrag.

Wahr ist, dass Sie etwas zuzahlen müssen. Aber Ihr Wahlarzt wird sich immer darum bemühen, diese Zuzahlung in einem für Sie akzeptablen Rahmen zu halten. Und den meisten Patienten sind die hervorragende Beratung und Behandlung, die sie bei einem Wahlarzt erhalten, diese finanzielle Zusatzbelastung wert.

Wahr oder falsch: Um die Rückerstattung von den Kassen müssen Patienten sich selber kümmern

Das stimmt zumindest bei MeinZahn nicht. Wir rechnen zwar zunächst mit Ihnen ab, bieten unseren Patienten als Serviceleistung aber die Möglichkeit, die Rückerstattungs-Prozedur an uns abzutreten. Dann erledigen wir die Korrespondenz mit der Krankenkasse, und Sie können sicher sein, dass Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden.

Kurz: Bei einem Wahlarzt genießen Sie praktisch den Status eines Privatpatienten – ohne, dass Sie dafür tief ins Portemonnaie greifen müssten. Ausführliche Beratung und Aufklärung sowie zeitgemäße Heilkunde inklusive Spezialleistungen gibt es in Österreich zwar leider kaum noch zum Nulltarif, durch Kassenzuschüsse aber immerhin zu Preisen, die sich jeder leisten kann.