Notwendige Behandlungen angstfrei ermöglichen: Die Vollnarkose für Kinder bei Meinzahn

In der Seite Narkose beim Zahnarzt schrieb ich allgemein über die Narkose bei Kindern – wann eine zahnärztliche Behandlung unter Generalanästhesie sinnvoll ist, welche Risiken und Nebenwirkungen die Vollnarkose allgemein und speziell für Kinder mit sich bringt und worauf Sie als Eltern beim Vorgespräch mit Zahnarzt und Anästhesist achten beziehungsweise wonach Sie fragen sollten.

Im aktuellen Beitrag lesen Sie, wie wir in den Ordinationen in Wien und Innsbruck die Vollnarkose für unsere kleinen und großen Patienten handhaben und was wir tun, um Risiken bestmöglich zu kontrollieren. Außerdem erfahren Sie etwas zu den Kosten der Behandlung.

Wenn Sie bereit sind, sind wir es auch: Schneller Termin für eine Narkosebehandlung beim Zahnarzt in vierzehn Tagen

Auf einen Narkosetermin (und nicht nur darauf…) bei Kassenärzten oder im Spital müssen Patienten oft monatelang warten. Als Wahlarzt-Ordinationen mit langen Öffnungszeiten, können wir unseren Patienten deutlich schneller helfen: Bei Meinzahn bekommen Sie in aller Regel einen Narkosetermin in spätestens zwei bis drei Wochen.

Kürzer können auch wir diese Frist nicht in jedem Fall gestalten, weil wir den Narkosen-Kalender zusätzlich mit unserem mobilen Anästhesieteam abstimmen müssen – wir sind nicht die einzige Praxis, für die die mobilen Anästhesieteams tätig sind. (Termine für die meisten anderen Behandlungen gibt es bei Meinzahn in drei Tagen oder eher.)

Der Anästhesist kommt in die Praxis – und er hat State-of-the-Art Ausrüstung im Gepäck

Unsere Anästhesisten sind auf die besonderen Bedürfnisse praktizierender Zahnärzte (und ihrer Patienten) eingerichtet. Ihre Anästhesieausrüstungen bringen sie mit.

Videolaryngoskop

Kein “blindes” Intubieren mehr: Das Gerät gibt dem Anästhesisten volle Kontrolle über die korrekte Platzierung des Narkoseschlauchs. So wird nicht nur der gefährliche Fehler der irrtümlichen Speiseröhrenintubation elegant umschifft. Auch das Verletzungsrisiko von Kehlkopf, Stimmbändern und Trachealschleimhaut sinkt signifikant. Gerade angesichts der “kleinformatigen” Anatomie von Kindern gibt die zusätzliche visuelle Kontrolle beim Intubationsvorgang viel mehr Sicherheit. Und das Ganze geht auch noch erheblich schneller – das heißt, dem Patienten bleibt nur ganz kurz die Luft weg.

Stabile Lagerung mit Vakuum-Kopfkissen

Ein potentielles Problem bei der Narkose in der Zahnarztordination ist die Lagerung des Patienten: Es bedarf zusätzlicher Maßnahmen, um die empfohlene druckfreie und achsengerechte (das heißt nicht verkrümmte oder verdrehte) Lagerung des Patienten im Zahnarztstuhl zu sichern. Hier lassen wir größte Sorgfalt walten: Damit unsere Patienten auch nach längeren Operationen nicht mit Druckstellen, Zerrungen, Quetschungen, Gelenkschmerzen oder “tauben” Gliedmaßen aus der Narkose aufwachen, lagern wir sie grundsätzlich sicher und gut abgepolstert. Dazu gehört auch die stabile Fixierung von Kopf und Nacken mit einem Vakuumkissen.

Moderne Narkotika-Kombinationen

Für die Einleitung, Aufrechterhaltung und Ausleitung der Narkose werden moderne Narkotika-Kombinationen eingesetzt. Die Einleitung erfolgt bei Kindern atraumatisch durch Narkosegas über eine Atemmaske. Erst danach wird der venöse Zugang gelegt. Während der Behandlung sorgen verschiedene spezialisierte Medikamente für die drei unterschiedlichen Aspekte der Narkose: Bewusstlosigkeit, Schmerzlosigkeit und Muskelrelaxation. So kann auch insgesamt weniger Narkosemittel gegeben werden als wenn ein Wirkstoff allein alle drei Aspekte abdecken sollte. Das erleichtert das sichere und präzise Erreichen der gewünschten Anästhesietiefe und ermöglicht schnelleres, nach- und nebenwirkungsärmeres Aufwachen nach Beendigung des Eingriffs. Viele unserer Patienten können bereits 15 Minuten nach Abstellen der Narkotikazufuhr wieder aufstehen.

Der menschliche Faktor

Bei aller technischen Perfektion ist uns wichtig, dass unsere Patienten sich vor und nach ihrer Zahnbehandlung unter Narkose nicht wie auf dem Fließband fühlen. Deshalb nehmen sich Zahnarzt und Anästhesist Zeit für ein ausführliches Vorgespräch, in dem wir auch unseren jungen und jüngsten Patienten in altersgerechter Weise erklären, was sie erwartet (und natürlich Ihnen als Eltern gewissenhaft Rede und Antwort stehen).

Nach dem Eingriff lassen wir Ihnen selbstverständlich die Zeit, die Sie beziehungsweise Ihr Kind brauchen, um wieder gut und sicher auf die Beine zu kommen – auch wenn das deutlich mehr als eine Viertelstunde sein sollte. Währenddessen – wie auch während der Behandlung – ist der Assistent/die Assistentin unserer Anästhesisten stets präsent. Und das ist auch sehr gut so: Ob bei der Überwachung im Aufwachraum oder während der Narkose – ein extra Augen- und Händepaar erhöht die Sicherheit einer Narkose und die Schnelligkeit und Professionalität, mit der auf Komplikationen reagiert werden kann, ganz erheblich.

Kosten einer Zahnbehandlung unter Narkose – wie steht es mit der Kostenübernahme?

Eine ambulante Narkose ist keine Aspirintablette – sie kostet, abhängig von Behandlungsdauer und methodischen und apparativen Behandlungsdetails, mindestens einige hundert Euro. Bei Meinzahn bewegen sich die typischen Narkosekosten für Behandlungen im Zeitrahmen von einer bis drei Stunden:

in Wien zwischen 580 und 1.200 Euro,

in Innsbruck zwischen 450 und 1.200 Euro.

Der Narkosearzt verrechnet diese Kosten direkt mit Ihnen je nach seinem Zeitaufwand.

Die österreichischen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten beziehungsweise Kostenanteile für die Vollnarkose beim Zahnarzt in der Regel nur, wenn die medizinische Notwendigkeit der Generalanästhesie ärztlich bestätigt wird. Einige Kassen zahlen die Narkose für Kinder generell bis zu einem bestimmten Alter. Wenn der Zahnarzt die Notwendigkeit der Narkose nachvollziehbar begründen kann, ist die Beantragung auch bei den anderen Versicherern und auch für ältere Kinder meist erfolgreich.

Lassen Sie die Narkose bei einem Wahlarzt machen – Meinzahn ist Wahlarzt für alle Patienten, (für Wien: die nicht bei der KFA oder der SVA versichert sind) legen Sie vor Behandlungsbeginn den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Kasse vor. Genehmigt die Kasse das geplante Vorgehen, können Sie damit rechnen, dass Ihnen im Nachhinein 80 Prozent des Kassentarifs (also nicht des Wahlarzttarifs) rückerstattet werden. Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen ist Ihr sogenannter Selbstbehalt – auch wenn Sie diese Differenz eigentlich nicht behalten, sondern im Gegenteil selbst zahlen… Die Kassentarife beziehen sich üblicherweise auf eine recht basale Versorgung, gehen Sie also davon aus, dass Ihr Selbstbehalt mehr als ein paar Euro betragen wird.